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jus gentium

jus gentium Logo #42834Mit jus gentium (lat.) wird das Völkergemeinrecht bezeichnet, d.h. das Recht, das allen Völkern (= Zgentes) gemeinsam ist. (Vgl. Inst. 1.2.1). Davon abzugrenzen ist das Völkerrecht.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/jusgentium.php

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Jus gentium Logo #42295Jus gentium (lat., "Recht der Völker", nicht zu verwechseln mit dem heutigen "Völkerrecht"), in der römischen Rechtssprache das allen Kulturvölkern gemeinsame Recht, im Gegensatz zum Jus civile (s. d. 3).
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Jus gentium Logo #428711. das bei allen Völkern, mithin überall geltende Recht im Sinn einer naturrechtlichen Auffassung; – 2. das zwischenstaatliches Recht im Sinn des modernen Völkerrechts.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/jus-gentium
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