Mit jus gentium (lat.) wird das Völkergemeinrecht bezeichnet, d.h. das Recht, das allen Völkern (= Zgentes) gemeinsam ist. (Vgl. Inst. 1.2.1). Davon abzugrenzen ist das Völkerrecht. Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/jusgentium.php
1. das bei allen Völkern, mithin überall geltende Recht im Sinn einer naturrechtlichen Auffassung; – 2. das zwischenstaatliches Recht im Sinn des modernen Völkerrechts. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/jus-gentium